350336 19
Hahn von Nicolaus III, Knappe, urk. 1329 - 63. Erstmals tritt er 1329 am dänischen Hof zu Ringstedt auf, seit 1336 ist er Landrat von Werle. Am 3. 5. 1337 wird er gemeinsam mit seinen Brüdern Ekkehard, Matthias (AL. 18/ 174224) und abermals Nikolaus (!) mit der gesamten Hand der Dörfer Basedow, Gessin, Lipen und Wozeten belehnt. Fürst Johann III von Werle entsagt in dankbarem Andenken an ihren Vater, Ritter Nikolaus II von Hahn (AL. 20/700672) allen Rechten und Einkünften aus diesen Gütern. Die Formel am Schluss der Urkunde, dass die von Hahn an diesen Gütern „also alse heren eghendom hebben“ (wie Landesherren Eigentum haben) sollen, ist im Mittelalter einzig dastehend. Die von Hahn waren als einzige Familie im Fürstentum Werle von allen Diensten und Steuern befreit, leisteten aber trotzdem in der Folge freiwillig Rossdienste (d. h. Stellung von Berittenen für den Krieg). 1351 wird er durch sämtliche Fürsten von Werle zum Landfriedensrichter zu Güstrow bestellt. Im gleichen Jahr führt er die Werleschen Truppen in der Schlacht von Loiz gegen Pommern, wird mehrfach verwundet und kann nur mit äußerster Not auf einem Ochsen vom Schlachtfeld gerettet werden. 1359 verbürgt er den Landfrieden zwischen Werle und Mecklenburg gemeinsam mit Ritter Johann von Moltke (AL. 350338).
Vater
Mutter
Sohn